Die osteopathische Behandlung
Vorbereitung / Ablauf einer Behandlung / Kosten
Anmeldebogen zur ostepathischen Behandlung
Bringen Sie zum ersten Behandlungstermin bitte den ausgefüllten Behandlungsvertrag mit.
Ablauf der ostepathischen Behandlung
Nach ausführlicher Anamnese (Befragung) erfolgen Diagnose und Therapie ausschließlich mit den Händen. Ich kann bei der Untersuchung das menschliche Gewebe Schicht für Schicht erspüren (palpieren). So spüre ich Bewegungseinschränkungen und Spannungen auf. Das Palpieren ist die Grundlage der osteopathischen Diagnostik und Behandlung. Dabei ist es Voraussetzung, dass ich möglichst wertfrei und ohne Intention den Patienten in seinem Sein und seinem Körper, das Gewebe wahrnehme. So ist es nicht nur möglich, die Beschaffenheit, die Temperatur, die Spannung, die Beweglichkeit der Haut zu erkennen, sondern auch das darunter liegende Gewebe, die Muskeln, Bänder, Faszien, Knochen und inneren Organen zu erkunden und sich dabei vom Ausdruck des Gesamten leiten zu lassen.
Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sondern sieht immer den Menschen als Ganzes und sucht dabei in der Krankheit die Gesundheit zu finden und zu fördern.
Nachfolgende Punkte sollten für die Behandlung beachtet werden:
- Kommen sie nicht gestresst zur Behandlung, nehmen sie sich Zeit. Auch nach der Behandlung sollte der Tag nicht stressig sein. Bei einem längeren Anfahrstweg lassen sie sich gegebenenfalls zur Behandlung fahren. Bei der osteopathischen Behandlung wird Einiges bewirkt und sie können nachher sehr müde und abgeschlagen sein. Auch ihr Symptom kann etwas stärker spürbar sein.
- Nach dem Eingangsgespräch wird das Ziel der Behandlung besprochen und der Therapieplan festgelegt. Es folgt eine körperliche Untersuchung vom knöchernen Teil, die inneren Organe nach Mobilität, Spannung und Ausdruck und des cranial – fascialen Systems. Daraufhin folgt die erste Behandlung. Der Osteopath benutzt zur Behandlung nur seine Hände, Augen und Ohren. Die Körpersprache des Patienten ist ausschlaggebend für den Behandlungsansatz wie er sein Problem präsentiert.
- Trinken sie nach der Behandlung viel Flüssigkeit und bewerten sie das Behandlungsergebnis erst nach 3-4 Tagen. Haben sie Vertrauen in ihren Körper, er versucht sich selbst zu korrigieren. Treiben sie keinen Extremsport oder übermäßige geistige Arbeit. Verinnerlichen Sie die Worte von Dr. Andrew Taylor Still: „ find the leason, treat it and leave it alone – Finde die Läsion, behandle sie und lass sie in Ruhe“.
- Lassen sie vor und unmittelbar nach einer Behandlung keine anderen physikalische Maßnahmen machen wie Krankengymnastik oder Massage etc.
- Die Behandlungsabstände variieren nach den Beschwerden. Die Intervalle liegen zwischen zwei und 5 Wochen. Bei akuten Beschwerden können die Behandlungen in einem kürzeren Intervall jedoch maximal 1 Woche auseinander liegen. Die Behandlungszeiten dauern von 40 – 60 Minuten
- Nach drei bis vier Behandlungen muss sich eine deutliche Besserung für sie aufzeichnen.
Kosten
Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären. Die Praxisabrechnung erfolgt nach der GebüH, die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Für eine Behandlung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken liegen die Kosten für den Selbstzahler zwischen 75 und 95 Euro.
Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Zu welchen Bedingungen finden Sie auf folgender Liste. Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.
Bedingungen für Kostenübernahme
- Private Krankenversicherungen
- Private Zusatzversicherung
- Beihilfe – die Beihilfe übernimmt bis zu 50% für beihilfeberechtige Patienten. Bei Familienangehörigen sind bis zu 70%. Sie können auch als gesetzlich Versicherter ihre Rechnung bei der Beihilfe einreichen sofern sie beihilfeberechtig sind. Dies ist der Fall bei Krankenschwestern, Kindergärtnerinnen und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Befragen sie sich bei ihrer Beihilfestelle
- Gesetzliche Krankenkassen – Die Techniker Krankenkasse TKK übernimmt bis maximal 80% jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Behandlung für sechs Behandlungen pro Jahr. Voraussetzung: Sie benötigen als Patient eine ärztliche formlose Bescheinigung. Der ausführende Therapeut muss Mitglied im Berufsverband sein und für eine qualitätsgesicherte Behandlung muss der Therapeut eine erfolgreich abgeschlossene osteopathische Ausbildung nachweisen